Abwasseranlagen, ob Kläranlage, Sammelgrube oder Grundleitungen und Schächte müsste nach ihrer Errichtung auf Dichtheit geprüft werden. Durch die entsprechenden Sachkundenachweise unserer Mitarbeiter sind wir in der Lage schnell und unkompliziert diese Prüfung DIN-gerecht anzubieten.
Viele Kommunen verlangen zudem eine regelmäßige Dichtheitskontrolle bestehender Sammelgruben. Auch vor einer geplanten Sanierung von alten Behältern und Gruben kann es ratsam sein, zu überprüfen ob eine teure Investition in eine neue Sammelgrube überhaupt notwendig ist.
Wir bieten Dichtheitsprüfungen an für:
- Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben entsprechend DIN 1986-30
- Abwasserleitungen bis DN 200 und Übergabeschächte entsprechend DIN EN 1610
Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben sind nach der Errichtung oder sonstigen baulichen Maßnahmen durch eine Fachfirma auf Dichtheit überprüfen zu lassen. Die Dichtheitsprüfung muss durch qualifizierte Mitarbeiter eines darauf eingerichteten Fachbetriebes mit entsprechendem Sachkundenachweis durchgeführt werden.
Die Anforderungen an die Dichtheitsprüfung für Kleinkläranlagen sind in der DIN 1986-30:2012-02 in Verbindung mit der DIN 4261-1:2010-10 wie folgt geregelt: „Bei in Betrieb befindlichen Kleinkläranlagen muss nach DIN 4261, Teil 1, wie bei neu eingebauten Anlagen, eine Prüfung auf Wasserdichtheit […] vorgenommen werden. Bei der Prüfung mit Wasser muss unabhängig von der Einbausituation die Anlage bis mindestens 5 cm über dem Rohrscheitel des Zulaufrohres gefüllt werden. Bei Anlagen aus dem Werkstoff Beton darf der Wasserverlust 0,10 l/m² benetzter Innenfläche nach DIN EN 1610 nicht überschreiten. Bei Kleinkläranlagen aus anderen Werkstoffen (z. Bsp. Polyethylen, GFK) ist keine Wasserzugabe zulässig.
Werden Kleinkläranlagen saniert oder entsprechend dem Stand der Technik nachgerüstet, ist eine Dichtheitsprüfung der gesamten Anlage wie bei einer Neuanlage durchzuführen. Werden im Rahmen der Wartung bei Kleinkläranlagen Undichtheiten festgestellt, sind diese umgehend zu beseitigen. Anschließend ist eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.“
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